UCITS / OGAW
UCITS ist die Abkürzung für „Undertakings for Collective Investments in Transferable Securities“, eine europäische Richtline für Fonds und ihre Verwaltungsgesellschaften. Diese werden in der Richtlinie als „Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“ bezeichnet, oder kurz OGAW. UCITS ist deshalb auch als OGAW-Richtlinie bekannt.
Die Richtlinie definiert u.a. die Zulassungspflicht eines OGAW, die Arten der zulässigen Vermögensgegenstände, in die investiert werden darf (eligible assets) oder die Informationspflicht für Anleger. OGAW unterliegen zudem der Finanzaufsicht.
Die europäische Regelung hatte zur Folge, dass der Zugang zum gesamteuropäischen Markt für OGAW erheblich vereinfacht wurde. Vorbehaltlich einer Anzeige dürfen sie in allen EWR-Staaten (EU plus Norwegen, Island und Liechtenstein) öffentlich angeboten werden, solange eine Zulassung im Herkunftsland vorliegt. Dieses Verfahren wurde 2009 mit der letzten gültigen Richtlinie 2009/65/EG nochmals vereinfacht.