CRD IV
CRD IV ist die Kurzbezeichnung für die Richtlinie 2013/36/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, eine Richtlinie der Europäischen Union. Diese Richtlinie setzt die Bestimmungen von Basel III um. International wird sie als Capital Requirements Directive bezeichnet. Es ist die vierte europäische Richtlinie dieser Art, daher der Name „CRD IV“.
Die neuen Regeln gelten seit dem 1. Januar 2014, wobei umfangreiche Übergangsbestimmungen bis 2019 getroffen wurden. Vorgeschrieben werden u. a. höhere Kapitalquoten, Regeln zur Ermittlung der Kapitalausstattung, zu Offenlegungspflichten oder zur Höchstverschuldungsquote.
Sind Sie als Asset Manager bereit?