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Securities Financing Transactions Regulation (SFTR)

Was ist SFTR?

Die Europäische Kommission hat im Januar 2016 die Verordnung über die Meldung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFTR) veröffentlicht (s. auch Verordnung (EU) Nr. 2015/2365), die mehr Transparenz in Wertpapierleihe- und REPO-Geschäfte bringen soll. Diese Verordnung ist auf Grund der Empfehlung des Finanzstabilitätsrats (Financial Stability Board – FSB) und des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (European Systemic Risk Board – ESRB) entstanden, um Systemrisiken für die Finanzstabilität in der EU, die durch Aktivitäten von Schattenbanken entstehen, frühzeitig zu erkennen und einzudämmen.

Welche Transaktionen sind betroffen?

Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (Securities Financing Transactions – SFTs) sind, im Grunde genommen, alle Geschäfte, bei denen Wertpapiere benutz werden, um Geld zu leihen und umgekehrt. In der Praxis werden folgende Transaktionen berücksichtigt:

  • Wertpapierleihgeschäfte
  • Rückkaufvereinbarungen/Pensionsgeschäfte (REPOs)
  • “Sell/buy-back“-Geschäfte und ähnliche
  • Warenleihgeschäfte

Wer soll SFTs an ESMA melden?

Laut Artikel 5 der Verordnung sollen eigentlich alle Unternehmen, die SFTs tätigen, diese Geschäfte an das Transaktionsregister der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority – ESMA) melden.

Hier sind die Arten des Unternehmens, die SFTs melden sollen:

  • Banken/Kreditinstitute
  • Investmentgesellschaften
  • CCPs (Zentraler Kontrahent)
  • CSDs (Zentralverwahrer)
  • Versicherungsunternehmen
  • Pensionsfonds
  • OGAW (UCITS) und AIFM
  • Nichtfinanzielle Gegenparteien

SFTR vs. EMIR

Genauso wie EMIR (European Market Infrastructure Regulation – Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister) soll SFTR mehr Transparenz und weniger Risiken in Finanzindustrie bringen. Deswegen haben die beiden vieles gemeinsames als auch Unterschiede wegen deren Spezifik.

Hier sind einige Gemeinsamkeiten der beiden Verordnungen:

  • ähnliche Klassifikation der Gegenparteien – SFTR-Klassifikation ist auf Basis von EMIR gebaut wurde;
  • zweiseitige Reporting an EU Transaktionsregister (trade repository – TR) – beide Gegenparteien des Derivat- (EMIR) und Wertpapierfinanzierungsgeschäftes (SFTR) sollen spätestens am T+1 an EU TR deren Transaktion melden;
  • beide Verordnungen sind auf der Grundlage eines Lebenszyklusansatzes gegliedert – nicht nur die ursprüngliche Transaktion soll gemeldet, sondern auch alle Änderungen;
  • Tiefe / Granularität des Reporting – sowohl EMIR als auch SFTR fordern eine Meldung auf gleicher Ebene von dem individualen Kontrakt/ Geschäft;
  • Aufbewahrungsfrist des Reports – in beiden Fällen sollen die Gegenparteien alle Geschäftsdaten 5 Jahren nach der endgültigen Abwicklung/Stornierung speichern;
  • „Zweiweg“-Schlüssel zu jedem Kontrakt – Transaktionsregister (TR) nutzt „Zweiweg“-Schlüssel („2-way key“) aus der Rechtsträger- (Legal Entity Identifier – LEI) und Eindeutige Handelsgeschäfts-Kennung (Unique Transaction Identifier – UTI);
  • Vertraulichkeitsbeschränkung sind ungültig während des Abstimmungsprozesses – die Pflicht zur Transaktionenabstimmung, die jeder TR hat, hebt alle potenziellen Vertraulichkeitsbeschränkungen zwischen TRs und Gegenparteien, wenn die Transaktionen an unterschiedliche TRs gemeldet sind;
  • Einzelner Report beinhaltet den kompletten Datensatz zu jedem Geschäft/Kontrakt, der an die ESMA gemeldet sein soll.

Trotz aller Ähnlichkeiten unterscheiden sich EMIR und SFTR schon in einigen Aspekten, z.B.:

  • Anlageklassen (Asset classes) – während SFTR die o.g. Wertpapierfinanzierungsgeschäfte zu melden fordert, deckt EMIR, andererseits, Derivativgeschäfte in Aktien, Anleihen, Devisen, Rohstoffen usw.;
  • Umfang und Geltungsbereich – im Unterschied zu EMIR sind alle Gegenparteien (selbst, wenn die sich außerhalb der EU basieren) verpflichtet deren SFTs zu melden;
  • Inhalt, Felder und Reportstruktur ­– SFTR fordert Daten in 153 Feldern (ca. 117 für Wertpapierleihegeschäft) in 4 Kategorien: Sicherheits-, Transaktions-, Wiederverwertungs- und Gegenparteiendaten. EMIR sammelt hingegen die Daten in 129 Federn, die in 3 Kategorien aufgeteilt sind: Sicherheits-, Gegenparteien- und Allgemeindaten;
  • Meldepflicht der Filialen – währen unter EMIR Filialen keine eigene LEI haben und deswegen keinen EMIR-Report schicken sollen, verpflichtet SFTR die EU-Filiale der nicht-EU Entität alle Wertpapierfinanzierungsgeschäfte an EU TR zu melden;

Abstimmung der Transaktionsdaten – die stornierte oder abgelaufene SFTs fallen automatisch aus dem Abstimmungsprozess aus, sobald die seit mehr als 1 Monat nicht abgestimmt sind. EMIR hat keine solche Regulierung (d.h. alle Transaktionen sollen zu Ende abgestimmt sein).

Wie sieht der Zeitplan für SFTR aus?

Eine Meldepflicht war ursprünglich für 2018 geplant. Aufgrund des letzten Reports der Europäischen Kommission wird der geplante Meldestart auf Q2 2019 verschoben:

Letztes Update: 02.06.2018

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