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Securities Financing Transactions Regulation (SFTR)

Was ist SFTR?

Die Europäische Kommission hat im Januar 2016 die Verordnung über die Meldung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFTR) veröffentlicht (s. auch Verordnung (EU) Nr. 2015/2365), die mehr Transparenz in Wertpapierleihe- und REPO-Geschäfte bringen soll. Diese Verordnung ist aufgrund der Empfehlung des Finanzstabilitätsrats (Financial Stability Board – FSB) und des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (European Systemic Risk Board – ESRB) entstanden, um Systemrisiken für die Finanzstabilität in der EU, die durch Aktivitäten von Schattenbanken entstehen, frühzeitig zu erkennen und einzudämmen.

 

Welche Transaktionen sind betroffen?

Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (Securities Financing Transactions – SFTs) sind, im Grunde genommen, sämtliche Geschäftsarten, bei denen Wertpapiere benutzt werden, um Geld zu leihen und umgekehrt. In der Praxis werden folgende Transaktionen berücksichtigt:

  • Wertpapierleihegeschäfte
  • Rückkaufvereinbarungen/Pensionsgeschäfte (REPOs)
  • “Sell/buy-back“-Geschäfte und ähnliche
  • Warenleihegeschäfte

 

Wer soll SFTs an ESMA melden?

Laut Artikel 5 der Verordnung sollen eigentlich alle Unternehmen, die SFTs tätigen, diese Geschäfte an das Transaktionsregister der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority – ESMA) melden.

Folgende Arten Unternehmen müssen SFTs melden:

  • Banken/Kreditinstitute
  • Investmentgesellschaften
  • CCPs (Zentrale Kontrahenten)
  • CSDs (Zentralverwahrer)
  • Versicherungsunternehmen
  • Pensionsfonds
  • OGAW (UCITS) und AIFM
  • Nichtfinanzielle Gegenparteien

 

SFTR vs. EMIR

Genauso wie EMIR (European Market Infrastructure Regulation – Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister) soll SFTR mehr Transparenz und weniger Risiken in das Finanzsystem bringen. Deshalb gibt es viele Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede aufgrund diverser Spezifika.

Hier sind einige Gemeinsamkeiten der beiden Verordnungen:

  • ähnliche Klassifizierung der Gegenparteien – die SFTR-Klassifizierung wurde auf Basis von EMIR erstellt;
  • zweiseitiges Reporting an das EU-Transaktionsregister (Trade Repository – TR) – beide Gegenparteien des Derivat- (EMIR) und Wertpapierfinanzierungsgeschäftes (SFTR) sollen spätestens T+1 an das EU-TR ihre Transaktionen melden;
  • beide Verordnungen sind auf der Grundlage eines Lebenszyklusansatzes gegliedert – nicht nur die ursprüngliche Transaktion soll gemeldet werden, sondern auch alle Änderungen;
  • Tiefe / Granularität des Reporting – sowohl EMIR als auch SFTR fordern eine Meldung auf gleicher Ebene von dem individuellen Kontrakt/ Geschäft;
  • Aufbewahrungsfrist des Reports – in beiden Fällen sollen die Gegenparteien alle Geschäftsdaten mindestens bis 5 Jahre nach der endgültigen Abwicklung/Stornierung speichern;
  • „Zweiweg“-Schlüssel zu jedem Kontrakt – das Transaktionsregister (TR) nutzt „Zweiweg“-Schlüssel („2-Way Keys“) aus dem Legal Entity Identifier (LEI) und Unique Transaction Identifier (UTI);
  • Vertraulichkeitsbeschränkungen sind ungültig während des Abstimmungsprozesses – die Pflicht zur Transaktionsabstimmung, die jeder TR hat, hebt alle potenziellen Vertraulichkeitsbeschränkungen zwischen TRs und Gegenparteien auf, wenn die Transaktionen an unterschiedliche TRs gemeldet wurden;
  • Einzelne Reports beinhalten den kompletten Datensatz zu jedem Geschäft/Kontrakt, der an die ESMA gemeldet werden muss.

Trotz aller Ähnlichkeiten unterscheiden sich EMIR und SFTR schon in einigen Aspekten, z.B.:

  • Anlageklassen (Asset Classes) – während SFTR erfordert die o.g. Wertpapierfinanzierungsgeschäfte zu melden, deckt EMIR Derivativgeschäfte in Aktien, Anleihen, Devisen, Rohstoffen usw. ab;
  • Umfang und Geltungsbereich – im Gegensatz zu EMIR sind alle Gegenparteien (selbst, wenn sie sich außerhalb der EU befinden) verpflichtet SFTs zu melden;
  • Inhalt, Felder und Reportstruktur ­– SFTR fordert Daten in 153 Feldern (ca. 117 für Wertpapierleihegeschäft) in 4 Kategorien: Sicherheits-, Transaktions-, Wiederverwertungs- und Gegenparteidaten. EMIR sammelt hingegen die Daten in 129 Feldern, die in 3 Kategorien aufgeteilt sind: Sicherheits-, Gegenparteien- und allgemeine Daten;
  • Meldepflichten der Filialen – währen unter EMIR Filialen keine eigene LEI haben und deswegen keinen EMIR-Report versenden müssen, verpflichtet SFTR die EU-Filiale der nicht-EU Legal Entity alle Wertpapierfinanzierungsgeschäfte an das EU-TR zu melden;

Abstimmung der Transaktionsdaten – die stornierten oder abgelaufenen SFTs fallen automatisch aus dem Abstimmungsprozess heraus, sobald sie mehr als einen Monat nicht abgestimmt wurden. EMIR hat keine solche Regelung (d.h. alle Transaktionen müssen am Ende abgestimmt sein).

 

Wie sieht der Zeitplan für SFTR aus?

Eine Meldepflicht war ursprünglich für 2018 geplant. Die finalen technischen Standards (RTS und ITS) zur SFTR-Meldepflicht wurden erst am 22.03.2019 veröffentlicht (Amtsblatt der Europäischen Union ­- L81) und treten am 11.04.2019 in Kraft.

Letztes Update: 27.05.2019

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