Prudent Valuation – Vorsichtige Bewertung
Die Eigenkapitalvorschriften der EU – bekannt unter Capital Requirements Regulation (CRR), Regulation No. 575/2013 – enthalten unter Artikel 105 auch Vorschriften zur „Vorsichtigen Bewertung“. Es wird festgelegt, dass vorsichtige Schätzwerte anzuwenden sind, um einen angemessenen Grad an Sicherheit bei der Bewertung von Handelsbuchpositionen zu erlangen.
Was hier nur vage umschrieben wird, hat die EBA inzwischen zu einem detaillierten RTS ausgearbeitet. Für diesen liegt der finale Entwurf vor.
Der RTS der EBA – eine Übersicht
„Prudent Valuation“ gehört zu den aktuell wichtigsten regulatorischen Herausforderungen für Banken. Deshalb lohnt ein kurzer Überblick über die konkreten Anforderungen, die der RTS stellt.
Der RTS verpflichtet zur Berechnung von „Additional Valuation Adjustments“ (AVAs) für alle Finanzinstrumente oder Rohstoffe, die mit einem Fair Value bewertet werden. Dazu stehen zwei verschiedene Ansätze bereit: Der vereinfachte und der Core Approach.
Der Core Approach soll die Standardmethode zur Berechnung von AVAs werden. Hierzu sind für neun verschiedene Kategorien (z.B. Modellrisiko, zukünftige Verwaltungskosten, operationelle Risiken) jeweils AVAs zu berechnen, die dann addiert werden.
Weist man in genügender Weise nach, dass ein bestimmtes Risiko nicht besteht, kann der AVA einer Kategorie durchaus auch Null betragen. Kann man aber die vorgeschriebene Methodik nicht korrekt befolgen, muss eine Fall-Back Methodik angewandt werden, die erheblich teurer ist. Der AVA kann hier gut und gerne 25% des Fair Value betragen.
Bei nachlässiger Handhabung der AVA-Berechnung drohen daher höhere Kosten.
Der vereinfachte Ansatz steht nur solchen Instituten offen, deren Finanzinstrumente in der Summe aller absoluten Fair Values die Grenze von 15 Mrd. € nicht übersteigen. Wird dieser Ansatz gewählt, so berechnen sich die AVAs schlicht als 0,1% der absoluten Werte aller Fair Values:
Wann immer möglich, empfehlen wir, diesen einfachen Ansatz zu wählen. Aus Reputationsgründen oder zur aktiven Selbstkontrolle z.B. bei einem spezialisierten Market-Maker kann aber auch der fortgeschritten Core Ansatz Sinn machen.
Unsere Philosophie ist es, unseren Kunden immer eine gute Balance zwischen Aufwand und Ergebnis zu empfehlen. Die Impact-Analyse der EBA hat gezeigt, dass die mit dem Core Approach berechneten AVAs in der gleichen Größenordnung liegen. Die potentiellen Ersparnisse sind also gering, der Mehraufwand aber erheblich. Zudem birgt der Core Ansatz mit der Fall-Back Methodik die Gefahr erheblicher Mehrkosten.