MiFID II / MiFIR – Neue Regeln und neue Herausforderungen
Die 2004 in Kraft getretene und seit November 2007 anzuwendende europäische Finanzmarktrichtlinie (Richtlinie 2004/39/EG), kurz MiFID bzw. nachfolgend MiFID I genannt, sollte die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Finanzmärkte durch Schaffung eines Binnenmarkts für Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten verbessern. Ziel war es, für Anleger von Finanzinstrumenten, wie zum Beispiel Aktien, Obligationen, Derivaten und strukturierten Produkten, ein gleichermaßen hohes Schutzniveau zu gewährleisten.
In ihrer Bewertung aus dem Jahr 2011 betrachtet die EU-Kommission die mit der Einführung der MiFID I einher gegangenen Probleme.
Folgende Probleme hebt sie dabei hervor:
- die Wettbewerbsvorteile werden nicht immer an die Endinvestoren weitergegeben,
- erhöhte Komplexität durch Fragmentierung,
- neue Markt- und Technologieentwicklungen, die bei der Entwicklung der Richtlinie noch nicht abzusehen waren,
- die erkennbaren Schwächen der Regulierung im Kontext der Finanzkrise sowie
- die schnelle Innovation und hohe Komplexität bei Finanzinstrumenten.
Um diesen Problemen zu begegnen, wurden für eine Überarbeitung der Finanzmarktrichtlinie MiFID folgende Ziele gesetzt:
- die Positionierung der MiFID II als integralen Bestandteil eines neuen Finanzsystems nach der Krise,
- die weitere Umsetzung der G20-Beschlüsse von Pittsburgh (25.09.2009) und der Folgetreffen in Bezug auf die Regulierung von OTC-Derivaten,
- die Verbesserung der Überwachung und Transparenz im Bereich der Warenderivate,
- die Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs und effizienter Märkte vor dem Hintergrund der veränderten Marktstrukturen und der technologischen Entwicklungen und außerdem
- die Reduktion der Ermessensspielräume für Mitgliedsstaaten durch ein einheitliches Regelwerk.
Neufassung der MiFID II und Ergänzung durch die Finanzmarktverordnung MiFIR
Die Neufassung der Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) trat am 3. Juli 2014 in Kraft (Richtlinie 2014/65/EU). Diese Richtlinie war von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 3. Juli 2017 in nationales Recht umzusetzen und ist ab dem 3. Januar 2018 anzuwenden. Ergänzt wird die MiFID II durch die Finanzmarktverordnung MiFIR (Markets in Financial Instruments Regulation, Verordnung (EU) Nr. 600/2014), die unmittelbar gilt und keiner nationalen Umsetzung bedarf. Auch diese ist ab dem 3. Januar 2018 anzuwenden.
Erklärtes Ziel der Richtlinie und der Verordnung ist es, die Finanzmärkte effizienter, widerstandsfähiger und transparenter zu machen und den Anlegerschutz zu stärken. Zudem sollen die Aufsichtsbefugnisse der Regulierungsbehörden ausgeweitet und klare Verfahrensregeln für alle Handelstätigkeiten vorgegeben werden.
Was wir für Sie tun können:
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Zum Beispiel im Umgang mit negativen Zinsen oder der Kalibrierung und Marktdatenauswahl für komplexe Finanzinstrumente finden Sie hier (PDF-Dokument) oder direkt auf den Seiten der ESMA hier (ESMA Link) und das vollständige Bild auf den Seiten der ESMA zum Thema PRIIPS, MiFID II, MiFIR und EMIR 2.0.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern per e-Mail oder über unser Kontaktformular zur Verfügung. Wir können auf ein weites Spektrum an regulatorischen Kenntnissen sowie deren Auswirkungen auf die Prozesse bei den jeweiligen Marktteilnehmern zurückgreifen.
Letztest Update: 31.01.2018