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PRIIPs und Investmentvermögen

Investmentvermögen und die PRIIPs-Verordnung

Offene und geschlossene Investmentvermögen sind unter Verordnung (EU) No. 1286/2014 „Key information documents for packaged retail and insurance-based investment products“ als PRIIPs anerkannt, wenn sie Privatanlegern zur Verfügung stehen. Investmentvermögen, die Privatanlegern zur Verfügung stehen, sind somit verpflichtet, Key Information Documents (KIDs) ab dem 1. Januar 2018 vorzubereiten.

OGAWS, die unter Richtlinie 2009/65/EG autorisiert sind, sind von der Verpflichtung, KIDS vorzubereiten, bis zum 31. Dezember 2019 ausgenommen. Der Grund dafür ist, dass die vorgenannten OGAWS bereits unter Richtline 2009/65/EG verpflichtet sind, UCITS KIIDs (Key Investor Information Documents) vorzubereiten.

Die Auswirkung der PRIIPs-Verordnung auf Investmentvermögen und Verwaltungsgesellschaften – eine Analyse der Q&A der ESAs vom 4. Juli 2017

Die delegierte Verordnung (EU) 2017/653 der Kommission vom 8. März 2017 hat zu einigen Fragen in Bezug auf die Methodologie und Informationen geführt, die das KID verlangt.

Am 4. Juli 2017 haben die ESAs die erste Questions and Answers (Q&A) related to the Key Information Document (KID) requirements for Packaged Retail and Insurance-based Investment Products (PRIIPs) veröffentlicht, um Fragen u.a. in Zusammenhang mit Marktrisikobewertung und Kategorisierung, Methode der Kreditrisikobewertung, Performance-Szenarien und Kostenberechnungsmethoden zu beantworten.

Die finalen Empfehlungen der ESA wurden am 8. Februar 2019 veröffentlicht.

Wesentliche Punkte dieser beiden Veröffentlichungen sind unten zusammengefasst:

Marktrisikobewertung und die Kategorisierung von PRIIPs

Worum handelt es sich?

Abhängig von den Merkmalen des jeweiligen PRIIP ist dieses in vier verschiedene Kategorien einzustufen. Die Kategorien sind von Bedeutung für die Berechnung der respektiven Marktrisiken. Unstrukturierte Investmentvermögen mit mindestens monatlichen NIW-Berechnungen sind normalerweise in Kategorie 2 einzustufen.

Das PRIIPs-KID enthält einen Summary Risk Indicator (SRI), der sich aus einer Market Risk Measure (MRM) auf einer Skala von 1-7 und einer Credit Risk Measure (CRM) auf einer Skala von 1-6 zusammensetzt.

Für PRIIPs in MRM-Kategorie 2 ist ein Value-at-Risk (VaR)-Wert im Rendite-Raum bei einem Konfidenzniveau von 97,5% über die empfohlene Haltedauer durch die Cornish-Fisher-Erweiterung zu berechnen. Der VaR entspricht dem Prozentsatz des Anlagebetrages, der an den Kleinanleger zurückgezahlt wird, und die Rendite über einen Zeitraum ist bei jedem Zeitraum als der natürliche Logarithmus des Verhältnisses zwischen dem Marktschlusspreis am Ende des aktuellen Zeitraums und dem Marktschlusspreis am Ende des vorhergehenden Zeitraums definiert.

Der VaR ist anhand der jeweiligen Momente der beobachteten Renditeverteilung des PRIIP während der vergangenen 5 Jahre zu berechnen (mit Ausnahmen). Die Frequenz der Beobachtungen sollte mindestens monatlich sein (für MRM-Kategorie 2 PRIIPs).

Die VaR-äquivalente Volatilität (VEV) bei einem Konfidenzniveau von 97,5% ist anhand des VaR-Wertes zu berechnen. Dem PRIIP ist danach eine von sieben MRM-Klassen zugewiesen, basierend auf der berechneten VEV. Im Fall, dass nur monatliche Preisdaten vorliegen, ist die MRM-Klasse um eine Klasse heraufzusetzen.

Klarstellungen der ESAs

  • Eine freiwillige Aufnahme in eine bestimmte Kategorie für Marktrisikobewertung ist nicht gestattet. Investmentvermögen sind anhand der Pay-Off-Struktur und der Verfügbarkeit historischer Daten zu kategorisieren;
  • Die Verfügbarkeit von historischen Preisdaten bezieht sich auf die Häufigkeit der NIW-Berechnungen eines Investmentvermögens und nicht auf die Häufigkeit der Rücknahmerechte der Investoren;
  • Wenn ein PRIIP den Voraussetzungen der Kategorie 1 entspricht, ist es in Kategorie 1 einzustufen, ungeachtet, ob Voraussetzungen anderer Kategorien gleichzeitig eingehalten werden;
  • Die Einstufung in eine Kategorie ist direkt von der Pay-Off-Struktur und der Verfügbarkeit historischer Daten des PRIIP-Portfolios abhängig (und nicht von der des Underlyings);
  • Wenn unzureichende Preisdaten des PRIIPs vorliegen, sind Daten einer Benchmark oder eines Stellvertreters anzuwenden. Es erfolgt keine abweichende Einstufung in eine Risikokategorie, außer wenn keine Benchmarks oder Stellvertreter vorliegen;
  • Die Verfügbarkeit historischer Daten ist an sich nicht ausreichend, wenn die Abbildbarkeit solcher Daten sich während eines Zeitraums verändert. Zum Beispiel verändert sich die Zusammensetzung eines Life-Cycle-Fonds erheblich über die empfohlene Haltdauer und wird defensiver durch den Wechsel von Aktien zu Fixed-Income-Asset-Klassen.

Methode für die Bewertung des Kreditrisikos

Worum handelt es sich?

Bei einem PRIIP oder seinen zu Grunde liegenden Anlagen oder Engagements wird von einem Kreditrisiko ausgegangen, wenn die Rendite des PRIIP oder seiner zu Grunde liegenden Anlagen oder Engagements von der Kreditwürdigkeit eines Herstellers oder einer Partei abhängt, die zur direkten oder indirekten Leistung der entsprechenden Zahlungen an den Anleger verpflichtet ist.

Wenn das Kreditrisiko lediglich auf der Ebene der zu Grunde liegenden Anlagen oder Engagements (einschließlich in anderen PRIIP) liegt, wird das Kreditrisiko nicht auf der Ebene des PRIIP selbst, sondern stattdessen nach dem „Look-through“-Ansatz auf der Ebene dieser zu Grunde liegenden Anlagen oder Engagements bewertet. Handelt es sich bei dem PRIIP um einen OGAW oder AIF wird davon ausgegangen, dass der OGAW oder AIF selbst kein Kreditrisiko mit sich bringt, während die zu Grunde liegenden Anlagen oder Engagements des OGAW oder AIF erforderlichenfalls bewertet werden.

Einem PRIIP wird ein Kreditrisiko-Wert (CRM) auf einer Skala von 1 bis 6 zugewiesen.

Klarstellungen der ESAs

  • In manchen Situationen muss das Kreditrisiko eines PRIIP auf der Ebene eines Underlyings geschätzt werden, um das CRM entsprechend feststellen zu können. Ein „Look-through“-Ansatz oder eine Kaskadenbewertung ist in solchen Fällen vorzunehmen. Zum Beispiel ist es notwendig, für Dachfonds die verschiedenen Ebenen der Fondsstruktur zu evaluieren, um potentielle Kreditrisiken identifizieren zu können. Für Investmentvermögen könnte es notwendig sein, das Kreditrisiko auf der Ebene der Underlyings oder Exposures zu bewerten, zum Beispiel in Fällen, wo Exposures gegen OTC-Derivate ohne vollständige Kreditsicherheit bestehen.

Performance-Szenarien

Worum handelt es sich?

Das KID enthält vier Performance-Szenarien, die eine Spanne möglicher Renditen zeigen, nämlich ein optimistisches Szenario, ein mittleres Szenario, ein pessimistisches Szenario und ein Stressszenario.

Die Szenario-Werte im Rahmen der verschiedenen Performance-Szenarien werden auf ähnliche Weise wie der Marktrisiko-Wert berechnet, und die Szenario-Werte sind für die empfohlene Haltedauer zu ermitteln.

Klarstellungen der ESAs

  • Für Produkte mit einem bestimmten Enddatum muss die Vorführung der Performance-Szenarien anhand der restlichen Laufzeit des Produktes erfolgen.

Methodik für die Berechnung der Kosten

Worum handelt es sich?

Kosten, die in dem KID aufzunehmen sind, beinhalten einmalige Kosten, wiederkehrende Kosten und zusätzliche Kosten.

Klarstellungen der ESAs

  • Subscription fees sind auf Bruttobasis anzugeben (inkl. z.B. Mwst., Transaktionssteuer und Stempelgebühren);
  • Die Kostenberechnung hat alle Kosten, die in zu Grunde liegenden Anlagen oder Engagements angefallen sind, miteinzubeziehen. Wenn zu Grunde liegende Anlagen PRIIPs, die KIDs darstellen, sind, ist es nur notwendig, die Kosteninformationen der jeweiligen KIDs zu erlangen;
  • Bei Investmentvermögen, für welche das Datum der Investitionen zum Zeitpunkt der Auflage noch unbekannt ist, sind „best estimates“ hinsichtlich Kosten anhand eines vergleichbaren PRIIPs oder einer Peergroup anzuwenden;
  • Für die Berechnung der Performance-Gebühren neuer Investmentvermögen ist die entsprechende Fondsrendite anhand eines vergleichbaren Fonds oder Peergroup zu schätzen.

Unsere Empfehlung

Nach Überprüfung der PRIIPs-Verordnung und der dazugehörigen Erläuterungen scheint es offensichtlich, dass die Vorschriften im Zusammenhang mit Methodologie und Informationsanforderungen der KIDs für Investmentvermögen und Verwalter nicht immer glasklar sind. Angemessenes und rechtzeitiges Handeln eines Investmentvermögenverwalters ist somit erforderlich für ein rechtskonformes KID-Erstellen ab Januar 2018.

Zeitschiene der Umsetzung des PRIIPs-KID für Investmentvermögen

Bei weiteren Fragen rund um die Themen PRIIPs und Investmentvermögen können Sie uns gern per E-Mail oder über unser Kontaktformular ansprechen.

Letztes Update: 11.02.2019

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