Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs)
Die Ende 2014 in Kraft getretene und ursprünglich ab dem 31.12.2016 anzuwendende „Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für und Versicherungsanlageprodukte“ (nachfolgend PRIlP-Verordnung) wurde als Maßnahme erlassen, den Anlegerschutz zu verbessern. Dahinter steht das Ziel, das Vertrauen von Kleinanlegern in den Finanzmarkt zurückzugewinnen (vgl. (PRIIP (Verordnung (EU) Nr. 1286/20141, 26.11.2014).
Was ist PRIIPs?
Kleinanleger sollen für verpackte Anlageprodukte und Versicherungsanlageprodukte (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products oder auch „PRIlPs)“ durch einheitliche Basisinformationsblätter (Key Information Documents oder auch KIDs) die für sie notwendigen Informationen erhalten, um eine fundierte Anlageentscheidung treffen zu können sowie um unterschiedliche Produkte miteinander vergleichen zu können.
Zu den PRIIPs gehören im Wesentlichen
- strukturierte Finanzprodukte, etwa Optionsscheine, die in Versicherungen, Wertpapiere oder Bankprodukte verpackt sind,
- Finanzprodukte, deren Wert sich von Referenzwerten wie Aktien oder Wechselkursen ableitet (Derivate),
- geschlossene und offene Investmentfonds,
- Versicherungsprodukte mit Anlagecharakter, wie zum Beispiel kapitalbildende und fondsgebundene Lebensversicherungen und Hybrid-Produkte,
- Instrumente, die von Zweckgesellschaften ausgegeben werden.
Welche Informationen gehören in KIDs?
Um KIDs lesbar und nicht zu umfangreich zu gestalten sollen diese nur wesentliche Informationen enthalten, insbesondere
- Informationen mit Blick auf die Art und die Merkmale des Produkts,
- eine Auskunft darüber, ob ein Kapitalverlust möglich ist
- Informationen zu Kosten und Risikoprofil des Produkts,
- einschlägige Informationen zur Wertentwicklung,
- sonstige spezifische Informationen, die für das Verständnis der Merkmale einzelner Produktarten notwendig sein können.
Zeitschiene und aktuelle Entwicklungen
Die Bereitstellung der Basisinformationsblätter ist ab dem 1. Januar 2018 verpflichtend (mit einer Übergangsperiode für UCITS).
Wesentliche Daten in Bezug auf die PRIIPs-Verordnung sind:
Am 4. Juli 2017 wurden die erste Questions and Answers (Q&A) related to the Key Information Document (KID) requirements for Packaged Retail and Insurance-based Investment Products (PRIIPs) von den ESAs veröffentlicht.
Die finalen Empfehlungen der ESA wurden am 8. Februar 2019 veröffentlicht. Darin wird eine Revision der PRIIPs Regulierung im Laufe des Jahres 2019 empfohlen und eine Konsultationsphase für den kommenden RTS angekündigt.
CVA Services GmbH hat eine Analyse hinsichtlich wesentlichen Klarstellungen der ESAs und der Anwendung für Investmentvermögen durchgeführt.
Bei weiteren Fragen rund um PRIIPs können Sie uns gern per E-Mail oder über unser Kontaktformular erreichen.
Letztes Update: 11.02.2019