MaRisk
MaRisk ist die Abkürzung für Mindestanforderungen an das Risikomanagement. Es handelt sich um Verwaltungsanweisungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Ausgestaltung des Risikomanagements. Eine solche gab es sowohl für die deutschen Kreditinstitute wie für Versicherungsunternehmen. Letztere wurde inzwischen abgelöst durch Solvency II.
Die MaRisk (BA), also die Anforderungen für die Banken, sind seit Dezember 2005 in Kraft und wurden zuletzt im Dezember 2012 aktualisiert. Sie konkretisieren die Vorschrift des § 25a Abs. 1 KWG, der allen Kreditinstituten „angemessenes und wirksames Risikomanagement“ vorschreibt. Inhaltlich setzen sie die qualitativen Anforderungen zur Bankenaufsicht von Basel II und III, die sog. zweite Säule, um. Die Einhaltung wird im Rahmen der Jahresabschlussprüfung kontrolliert.